Gemeinde Kastl

Kirchplatz 5
D-95506 Kastl

Telefon:

09642 / 12 75

Verwaltungsgemeinschaft Kemnath

Stadtplatz 38
D-95478 Kemnath

Telefon:

09642 / 707 - 0

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Standesamt


Anmeldung zur Eheschließung

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Ihre Eheschließung selbst kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Bitte vergessen Sie aber nicht, sich rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, bei dem die standesamtliche Trauung erfolgen soll, und lassen Sie sich Ihren Trautermin in jedem Falle auch bestätigen.

Wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath wohnen und in Kemnath bzw. Kastl heiraten möchten, bitten wir Sie, Ihre Eheschließung beim Standesamt Kemnath anzumelden. Die Anmeldung soll von beiden Eheschließenden persönlich und gleichzeitig beim Standesamt vorgenommen werden. Vereinbaren Sie bitte hierzu einen Termin mit uns.

Ist einer der Eheschließenden bei der Anmeldung aus wichtigem Grund verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. In diesem Fall muss der Vertretene die bei der Anmeldung gemachten Angaben und die abgegebenen Erklärungen nachträglich persönlich bestätigen. Selbst bei Vorlage einer Vollmacht muss die Anmeldung der Eheschließung von beiden Verlobten beim Standesamt unterzeichnet werden.

Um die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt abzugeben, genügt die Vorsprache von Ihnen oder Ihrer Partnerin/Ihrem Partner. Soweit die Unterlagen vollständig sind, können Sie bereits zu diesem Zeitpunkt einen Termin für die Eheschließung reservieren. In jedem Fall ist es erforderlich, dass die Niederschrift zur Anmeldung der Eheschließung von beiden Eheschließenden unterschrieben wird. Die erforderlichen Unterschriften müssen aus organisatorischen Gründen spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Trauungstermin geleistet werden.

Die Anmeldung einer Eheschließung und die standesamtliche Trauung sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt von den jeweiligen persönlichen Gegebenheiten ab und wird bei Anmeldung der Eheschließung festgesetzt. Gerne erteilen wir Ihnen hierzu nähere Auskünfte.


Standesamtliche Trauungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten und an Samstagen

Während der Woche sind Trauungen i.d.R. in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr möglich; außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter bestimmten Voraussetzungen und nach ausdrücklicher Rücksprache.

Bitte fragen Sie unbedingt rechtzeitig im Standesamt an, ob Sie am beabsichtigten Tag getraut werden  können.

Beachten Sie bitte, dass Trauungen einmal im Monat auch samstags möglich sind.

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