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Die Gemeinde Kastl (bei Kemnath)

heißt Sie herzlich willkommen

 

 

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Aktuelle Meldungen der Gemeinde Kastl

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Kinderreisepässe können seit 1. Januar 2024 nicht mehr beantragt werden. Die im Jahr 2023 ausgestellten Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

 

Kindern können auf Antrag ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

Die Gründe, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, wird nachfolgend erläutert:

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. „Schwach geschützte“ Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreise-pässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreise-pass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Ausgestellte Kinderreisepässe laufen ab dem 1. Januar 2024 in jedem Fall aus. Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 1. Januar 2024 daher nicht mehr möglich. Auch eine Berichtigung des Wohnorts, der Augenfarbe oder der Größe nach dem 1. Januar 2024 ist unzulässig.

Wird anlässlich einer Ummeldung ab dem 1. Januar 2024 eine Wohnortberichtigung im Kinderreisepass beantragt, schlagen wir den Eltern die Beantragung eines neuen (mehrere Jahre gültigen) Ausweisdokuments für das Kind vor.

Ist das Kind bei der Ummeldung jedoch nicht anwesend und kann daher ein Ausweisdokument für das Kind nicht unmittelbar beantragt werden, ist es alternativ möglich, das Kinderreisepass-Dokument bis zum Ablauf der Gültigkeit ohne Wohnortaktualisierung weiterzunutzen.