Begrüßungsgeld für Neugeborene
Das Begrüßungsgeld für neugeborene Kinder mit Hauptwohnsitz in Kastl, deren Eltern bzw. Elternteil ebenfalls mit Hauptwohnsitz in Kastl gemeldet sind/ist, wird rückwirkend zum 1.1.2023 von bisher 200 Euro auf nunmehr sogar 300 Euro angehoben. Es soll gleichermaßen eine Wertschätzung für die Familien Neugeborener sowie vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten auch eine finanzielle Unterstützung für die erforderliche Erstausstattung sein.
Ihr Ansprechpartner bei Fragen:
Martin Graser
Standesbeamter
Leiter Einwohnemeldeamt und
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
09642/707-50
Zimmer: EG 06